Nachbarschaftshilfe: Land NRW hat die Nutzung des Entlastungsbetrags von 125 Euro erleichtert

„wir pflegen NRW“ freut sich über eine  „kleine gute Nachricht“ in schwierigen Zeiten: Die politischen Initiativen auf Bundes- und Landesebene zeigen nämlich zunehmend Wirkung!

Hier ein wichtiger Hinweis zum Entlastungsbetrag:

Das Land NRW hat die Nutzung des Entlastungsbetrags von 125 Euro erleichtert. So kann die Abrechnung von Nachbarschaftshilfe ohne Nachweis der sonst erforderlichen Qualifikationen erfolgen. Zudem können nun auch „Leistungen bis zur Haustür“ finanziert werden. Das Ministerium verweist zum Beispiel auf folgende Leistungen:

  • der Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs
  • die Erledigung von Botengängen (Arzt, Apotheke)
  • Abhol- und Lieferservice (Speisen, Wäsche)
  • Organisation von Behördenangelegenheiten sowie
  • persönliche Gespräche mittels Telefon, Skype oder Mails                                                                                               Diese Ausnahme gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Bitte informieren Sie sich über Einzehlheiten bei der zuständigen Pflegekasse oder bei den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz (www.alter-pflege-demenz-nrw.de). Hier finden Sie nochmal die Informationen des MAGS.https://www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag

Dies ist sicher nur ein erster Schritt. Wir werden alles uns Mögliche tun, um weitere Verbesserungen für pflegende Angehörige zu erkämpfen. Die bereits gesammelten Betroffenenberichte sind dabei sehr hilfreich. Schreiben auch Sie uns daher gerne noch über Ihre aktuelle Lage. Wir tragen Ihren Bericht anonymisiert an die politisch Verantwortlichen heran. Gemeinsam können wir was bewirken!

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Manuela Anacker, Eckehard Hauck, Jörg Marx & Christian Pälmke