Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: neue EU-Richtlinie und Positionspapier von „wir pflegen“

Die Pflege von Angehörigen und den Beruf vereinbaren zu können, ist für viele Menschen von großer Bedeutung. Das Bundesfamilienministerium hat in einer Pressemitteilung eine im Februar 2019  beschlossene EU-Richtlinie als „Meilenstein“ für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der Europäischen Union“ bezeichnet.

„wir pflegen“, Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V., hat ihrerseits ein Positionspapier zu diesem Thema veröffentlicht, dessen Forderungen an Politik und Arbeitgeber*innen über die neuen EU-Mindeststandards hinausgehen.

So haben sich die EU-Mitgliedsstaaten u.a. auf Folgendes geeinigt:

fünf Tage Zeit für Pflege pro Jahr, Recht auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen für pflegende Angehörige, beserer Kündigungsschutz für pflegende Angehörige.

„wir pflegen“ spricht sich für ein „Vereinbarkeitsbudget“ aus, das einen Anspruch von insgesamt 36 flexibel nutzbaren Monaten für die Pflege von Angehörigen vorsieht, sowie für einen Lohnersatz von mindestens 65 % des Nettoeinkommens für 36 Monate. Arbeitgeber*innen sollen u.a. eine „pflegesensible Unternehmenskultur“ und „pflegesensible flexible Arbeitszeitregelungen“ gewährleisten.

Hier der Link zum gesamten Papier von „wir pflegen“:

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Und hier der Link zur Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums